Rechtsstaat macht Schule – Einblicke in die Strafverfolgung

Am 16.05.2025 fand in der Klasse 10b der Willy-Brandt-Realschule im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ statt. Hierbei handelt es sich um ein Bildungsangebot von Innen- und Justizministerium, das jungen Menschen grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats wie Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, den Schutz von Grundrechten und faire Gerichtsverfahren näherbringen soll. Außerdem erfahren die Jugendlichen auf anschauliche Weise, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafjustiz bei der Verfolgung von Straftaten zusammenarbeiten.
Zu Gast im Klassenzimmer waren Richter Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts Pforzheim, sowie Polizeioberkommissar Stephan Uhle, der von Polizeimeisteranwärter Jason Hetke begleitet wurde.
Zunächst stellte Herr Uhle die „Teilbereiche“ der Polizei vor, die benötigt werden, um unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten erfüllen zu können. Dazu gehören u.a. die Schutzpolizei, die Verkehrspolizei und die Kriminalpolizei, aber auch die Reiterstaffel und das Spezialeinsatzkommando (SEK). Anhand konkreter Fälle, in denen es um Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Mobbing ging, wurde ersichtlich, wie das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in der Praxis funktioniert. So hat die Polizei u.a. die Aufgabe der Identitätsfeststellung, der Beweismittelsicherung und der Zeugenvernehmung. Ebenso darf die Belehrung des Beschuldigten nicht vergessen werden, um dessen Rechte zu schützen und ein (späteres) faires Strafverfahren sicherzustellen.
An dieser Stelle übernahm Herr Weik und berichtete aus der Perspektive der Justiz über die Strafverfolgung. Während Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungsarbeit übernehmen, fungiert das Gericht als neutraler Entscheider. So wird in der Hauptverhandlung geprüft, ob die Anklage begründet ist, ob der Angeklagte schuldig ist und welche Strafe verhängt werden muss. Notwendige Hilfsmittel dabei sind das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Erneut wurde auf die zuvor thematisierten Fälle Bezug genommen. Dabei erkannten die Jugendlichen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und es ggf. schwer sein kann, die begangene Straftat dem Beschuldigten auch nachzuweisen.
Abgerundet wurde der Projekttag durch den späteren Besuch einer Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Pforzheim. Vor Ort begrüßte Herr Weik die Jugendlichen und bereitete sie auf das danach stattfindende Hauptverfahren des Jugendschöffengerichts vor. Bei diesem wurde dem Angeklagten gewerbsmäßiger Cannabishandel in mehreren Fällen vorgeworfen. Neben dem Gericht (Richterin und zwei Schöffen), dem Staatsanwalt, dem Verteidiger und einem Polizisten (als Zeuge geladen) war zusätzlich eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe anwesend. Diese äußerte sich zur Persönlichkeit, der Entwicklung und dem familiären Umfeld des Angeklagten. Da dieser zum Tatzeitpunkt 18 bzw. 19 Jahre alt war, konnte er als Heranwachsender noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden und erhielt am Ende eine zweijährige Bewährungsstrafe mit Auflagen.
Das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ wurde von den interessierten Schülerinnen und Schülern sehr positiv aufgenommen. Es ermöglichte ihnen konkrete Einblicke in das Funktionieren des Rechtsstaats und stärkte das Bewusstsein für die Bedeutung von Recht, Freiheit und Demokratie.
von Bastian Karsch